Europäisches Gesetz zur Barrierefreiheit 2025: Neues EU-Webgesetz

Im Juni 2025 werden die europäischen Länder mit dem neuen Web-Gesetz im Rahmen der Europäischen Zugänglichkeitsverordnung 2025 eine wichtige Änderung der digitalen Zugänglichkeit einführen. Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) wird vorschreiben, dass alle Websites und mobilen Apps für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein müssen. Diese Verordnung steht im Einklang mit dem europäischen Gesetz zur Barrierefreiheit und betrifft nicht nur Organisationen des öffentlichen Sektors, sondern auch private Unternehmen, die der Öffentlichkeit dienen. Hier ist, was Sie wissen müssen.

Barrierefreiheit im Web: Was ist das und warum ist sie wichtig?

Barrierefreiheit im Internet bedeutet, dass digitale Inhalte wie Websites, mobile Anwendungen und Multimedia für Menschen mit verschiedenen Behinderungen, einschließlich visueller, auditiver, kognitiver und motorischer Beeinträchtigungen, nutzbar sind. Durch die Erstellung barrierefreier Websites stellen Sie sicher, dass jeder, unabhängig von seinen Fähigkeiten, auf Informationen zugreifen und mit Online-Diensten interagieren kann. Dabei geht es nicht nur um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, sondern auch um die Schaffung eines integrativen und gerechten digitalen Erlebnisses für alle.

Die BITV 2.0 und das BFSG

Mit der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 und dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) werden strengere Anforderungen an die Barrierefreiheit eingeführt. Das BFSG erweitert die Vorschriften zur Barrierefreiheit nicht nur auf Websites, sondern auch auf Hardware, Software und Dienstleistungen. Bis Juni 2025 müssen alle Websites und Apps des öffentlichen Sektors diesen Standards entsprechen. Das BFSG sieht bei Nichteinhaltung Bußgelder von bis zu €100,000 vor, so dass es für Organisationen von entscheidender Bedeutung ist, diese Anforderungen zu erfüllen.

Hauptanforderungen für die Einhaltung der BITV 2.0

Das Gesetz schreibt die Einhaltung der Zugänglichkeitsrichtlinien für Webinhalte (WCAG) 2.1 der Stufe AA vor. Dies beinhaltet:

  1. Wahrnehmbar: Die Informationen müssen so dargestellt werden, dass sie von den Nutzern wahrgenommen werden können, z. B. durch die Verwendung von Alternativtext für Bilder.
  2. Bedienbar: Alle Funktionen müssen mit einer Tastatur bedienbar sein und Hilfsmittel wie Bildschirmlesegeräte unterstützen.
  3. Verständlich: Der Inhalt muss für alle Benutzer klar und leicht verständlich sein.
  4. Robust: Der Inhalt muss mit verschiedenen Geräten, Browsern und Hilfstechnologien funktionieren.

Darüber hinaus müssen Organisationen barrierefreie Alternativen für Multimedia-Inhalte anbieten (z. B. Untertitel für Videos) und sicherstellen, dass ihre Websites mit Hilfe von Tastaturen und unterstützenden Technologien navigiert werden können.

Was passiert, wenn Sie sich nicht an die Vorschriften halten?

Die Nichteinhaltung der BITV 2.0 kann Sanktionen nach sich ziehen, darunter Geldbußen von bis zu €100,000 nach dem BFSG. Es drohen nicht nur finanzielle Strafen, sondern die Nichteinhaltung kann auch den Ruf Ihrer Organisation schädigen und den Zugang zu Aufträgen des öffentlichen Sektors einschränken.

Wer ist davon betroffen?

Das Gesetz betrifft in erster Linie Organisationen des öffentlichen Sektors, darunter staatliche Websites, Bildungseinrichtungen und öffentliche Dienstleister. Unternehmen des privaten Sektors, die öffentlich zugängliche Dienste anbieten, wie z. B. E-Commerce-Websites, Anbieter von Gesundheitsdiensten oder Bildungsplattformen, werden jedoch ebenfalls ermutigt, die BITV-Standards einzuhalten, insbesondere im Rahmen der sozialen Verantwortung von Unternehmen oder der Verbraucherfürsprache.

Sicherstellung der Zugänglichkeit: Wichtige Schritte zur Umsetzung

  1. Überprüfen Sie Ihre Website: Verwenden Sie Tools wie WAVE oder Axe, um die Zugänglichkeit Ihrer Website zu prüfen und sicherzustellen, dass sie den WCAG 2.1-Standards entspricht.
  2. Schulen Sie Ihr Team: Stellen Sie sicher, dass Designer, Entwickler und Inhaltsersteller in den besten Praktiken für Barrierefreiheit geschult sind.
  3. Regelmäßige Überwachung: Führen Sie regelmäßig Audits durch und aktualisieren Sie die Berichte zur Barrierefreiheit, um die Vorschriften einzuhalten und etwaige Probleme umgehend zu beheben.

Schlussfolgerung

Das BITV 2.0-Gesetz und das BFSG stellen einen bedeutenden Fortschritt bei der Gewährleistung der digitalen Barrierefreiheit in Deutschland dar. Organisationen müssen sich auf die Frist im Juni 2025 vorbereiten, um Strafen zu vermeiden und eine inklusive Online-Umgebung zu fördern. Die Einhaltung von Standards für die Barrierefreiheit hilft Ihnen nicht nur, Bußgelder zu vermeiden, sondern öffnet Ihre Dienste auch für ein breiteres Publikum und verbessert die Nutzererfahrung für alle.

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